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V72/2014 ua•Verfassungsgerichtshof V72/2014 ua
V72/2014 uaVerfassungsgericht02.12.2014
Raumordnung, Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde in der Fassung der vom Gemeinderat der Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde am 10. Februar 1999 unter Tagesordnungspunkt 4 beschlossenen Änderung, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 16. März 1999, ZRU1-R-571/007, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 19. März 1999 bis 6. April 1999, wird, soweit dieser für die Grundstücke Nr 290/1 und Nr 292/26, beide KG Keeramt, die Widmung "Grünland Parkanlagen - Tier- und Freizeitpark" festlegt, nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
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