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A12/2013•Verfassungsgerichtshof A12/2013
A12/2013Verfassungsgericht03.12.2014
VfGH / Klagen, Finanzverfassung, Kostentragung, Bundesverwaltung mittelbare, Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Straßenverkehrszeichen, Straßenverwaltung, Bundesstraße, Verordnung Kundmachung, Geltungsbereich Anwendbarkeit, Ausgliederung
I.Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Klägerin ist schuldig, dem Land Kärnten zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 3.684,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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