Verfassungsgerichtshof B247/2013

B247/2013Verfassungsgericht23.02.2015

Regest

Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B247/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:B247.2013

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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