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U218/2014 ua•Verfassungsgerichtshof U218/2014 ua
U218/2014 uaVerfassungsgericht23.02.2015
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung
I.Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Erkenntnisse im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Die Erkenntnisse werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.117,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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