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G168/2014 ua•Verfassungsgerichtshof G168/2014 ua
G168/2014 uaVerfassungsgericht27.02.2015
Fremdenverkehr, Abgaben, Umsatzsteuer, Auslegung verfassungskonforme, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang
I.Die Wortfolge "im Sinne des §1 Abs1 Z1 des Umsatzsteuergesetzes 1994" in §13 Abs7 lita NÖ Tourismusgesetz 2010, in der Stammfassung LGBl für Niederösterreich 7400-0, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
III.Der Landeshauptmann ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt Niederösterreich verpflichtet.
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