Verfassungsgerichtshof E923/2014

E923/2014Verfassungsgericht04.03.2015

Regest

Hochschulen, Verwaltungsgericht Zuständigkeit, Bundesverwaltung unmittelbare, Verwaltungsgerichtsverfahren, Rechtsschutz, Formgebrechen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E923/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E923.2014

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Beschluss weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

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