Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G203/2014 ua•Verfassungsgerichtshof G203/2014 ua
G203/2014 uaVerfassungsgericht10.03.2015
Glücksspiel, Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht, Beschlagnahme, Zuständigkeit, Behördenzuständigkeit, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Subsidiaritätsprinzip, Determinierungsgebot, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Klarheitsgebot, Doppelbestrafungsverbot, ne bis in idem, Strafgerichtsbarkeit (Kernbereich), Strafen, Strafbemessung, Mindeststrafe, Verwaltungsgericht Zuständigkeit, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Bedenken, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Verfahren
I.In den Verfahren G203/2014, G256/2014, G262/2014, G1/2015, G8/2015 und G27/2015 wird der Antrag insoweit zurückgewiesen, als die Aufhebung der Wortfolge ", 53" in §50 Abs5, der Wortfolge "Eine von der Bezirksverwaltungsbehörde oder von der Landespolizeidirektion beabsichtigte Aufhebung einer Beschlagnahme oder" in §50 Abs6, der Wortfolge "Beschlagnahme- oder" in §50 Abs10, der Z2 bis 11 in §52 Abs1, der litb in Z1 und der Z3 und der Abs2 bis 4 in §53 sowie der Wortfolge ", Beschlagnahmen" in §56a Abs1 Glücksspielgesetz – GSpG, BGBl Nr 620/1989 idF BGBl I Nr 13/2014, wegen Verfassungswidrigkeit begehrt wird.
II.Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.