Verfassungsgerichtshof E133/2014

E133/2014Verfassungsgericht11.03.2015

Regest

Straßenpolizei, Straßenbenützung, Erwerbsausübungsfreiheit, Kommunikationsfreiheit, Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E133/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E133.2014

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II.Das Land Steiermark ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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