Verfassungsgerichtshof E717/2014

E717/2014Verfassungsgericht11.03.2015

Regest

Versammlungsrecht, Religionsfreiheit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E717/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E717.2014

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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