Verfassungsgerichtshof E819/2014

E819/2014Verfassungsgericht11.03.2015

Regest

Fremdenpolizei, Duldung, Säumnis, Entscheidungspflicht, Säumnisbeschwerde, Rechtsschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E819/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E819.2014

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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