Verfassungsgerichtshof E968/2014 ua

E968/2014 uaVerfassungsgericht11.03.2015

Regest

Versammlungsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E968/2014 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E968.2014

Spruch

I.Der beschwerdeführende Verein ist durch die angefochtenen Erkenntnisse weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.