Verfassungsgerichtshof E1193/2014

E1193/2014Verfassungsgericht11.03.2015

Regest

Wasserrecht, Entschädigung, Kompetenz sukzessive, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Entscheidungspflicht, Säumnis, Rechtsschutz, Säumnisbeschwerde, Verwaltungsgericht Zuständigkeit, Verwaltungsgerichtsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1193/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E1193.2014

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Beschluss in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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