Verfassungsgerichtshof E1264/2014

E1264/2014Verfassungsgericht11.03.2015

Regest

Mindestsicherung, Wohnsitz, Bundesstaat, Bundesstaatsprinzip, Rechtsbegriffe unbestimmte, Determinierungsgebot, Vereinbarungen nach Art 15a B-VG, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1264/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E1264.2014

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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