Verfassungsgerichtshof E29/2014

E29/2014Verfassungsgericht12.03.2015

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E29/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E29.2014

Spruch

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt I des angefochtenen Erkenntnisses wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Spruchpunkte III, IV und V des angefochtenen Erkenntnisses wendet, zurückgewiesen.

3. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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