Verfassungsgerichtshof E58/2015

E58/2015Verfassungsgericht12.03.2015

Regest

Baurecht, Baubewilligung, Verwaltungsverfahren, Wirkung aufschiebende, Verwaltungsgerichtsverfahren, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsschutz, Determinierungsgebot, Bedarfskompetenz, Bedarfsgesetzgebung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E58/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E58.2015

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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