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E453/2015•Verfassungsgerichtshof E453/2015
E453/2015Verfassungsgericht12.03.2015
Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, VfGH / Aufhebung Wirkung
I.1. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt I des Spruchteils A des angefochtenen Erkenntnisses wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und insoweit an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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