Verfassungsgerichtshof E453/2015

E453/2015Verfassungsgericht12.03.2015

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E453/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2015:E453.2015

Spruch

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt I des Spruchteils A des angefochtenen Erkenntnisses wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und insoweit an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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