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A15/2013•Verfassungsgerichtshof A15/2013
A15/2013Verfassungsgericht18.06.2015
VfGH / Klagen, Leichen- und Bestattungswesen, Hoheitsverwaltung, Privatwirtschaftsverwaltung, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Kostentragung, Kostenersatz, Aufwandersatz
I.Die Klage wird zurückgewiesen.
II.Die klagenden Gemeinden sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Gemeinde die mit € 3.020,50 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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