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G264/2015•Verfassungsgerichtshof G264/2015
G264/2015Verfassungsgericht08.10.2015
Datenschutz, Meinungsäußerungsfreiheit, Informationsfreiheit, EU-Recht Richtlinie
I.§28 Abs2 Datenschutzgesetz 2000, BGBl I Nr 165/1999, idF BGBl I Nr 133/2009, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 in Kraft.
III.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
IV.Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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