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E2142/2015, G536/2015•Verfassungsgerichtshof E2142/2015, G536/2015
E2142/2015, G536/2015Verfassungsgericht11.12.2015
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Wirkung aufschiebende
I.Der Antrag des ***** ************, *********** **, **** ************, auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen eine nicht näher bezeichnete Entscheidung des Amtes der Kärntner Landesregierung sowie zur Erhebung eines Antrages auf Aufhebung eines nicht näher bezeichneten Paragraphen eines nicht näher bezeichneten Gesetzes, wird zurückgewiesen.
II.Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird zurückgewiesen.
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