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G25/2016 ua•Verfassungsgerichtshof G25/2016 ua
G25/2016 uaVerfassungsgericht15.06.2016
Strafprozessrecht, Auslieferung, Rechtshilfe, VfGH / Parteiantrag, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Präjudizialität, EU-Recht, Determinierungsgebot, Rechtsbegriffe unbestimmte, Zusammenarbeit justizielle
I.Der Antrag wird, soweit er die Aufhebung des §4 Abs2 und 5 und des Teiles B des Anhangs I EU-JZG begehrt, als unzulässig zurückgewiesen.
II.Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
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