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E449/2016 ua•Verfassungsgerichtshof E449/2016 ua
E449/2016 uaVerfassungsgericht30.06.2016
Asylrecht, Fremdenpolizei, Außerlandesbringung, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung
I.Den in den Verfahren zu E449-450/2016 gestellten Anträgen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang des §64 Abs1 Z1 lita ZPO wird stattgegeben.
II.1. Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973)verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
2. Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern im zu E449450/2016 protokollierten Verfahren zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.877,60 und den Beschwerdeführern im zu E703704/2016 protokollierten Verfahren zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten jeweils binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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