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G399/2016 (G399/2016-8)•Verfassungsgerichtshof G399/2016 (G399/2016-8)
G399/2016 (G399/2016-8)Verfassungsgericht08.03.2017
Staatsbürgerschaftsrecht, Übergangsbestimmung, Auslegung verfassungskonforme
I.In §64a Abs18 Z3 des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl Nr 311/1985 (Wv.) idF BGBl I Nr 136/2013, werden die Wortfolge "Staatsbürger ist und" sowie das Wort "auch" als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
III.Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
IV.Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
V.Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
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