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G283/2017 (G283/2017-9)•Verfassungsgerichtshof G283/2017 (G283/2017-9)
G283/2017 (G283/2017-9)Verfassungsgericht07.03.2018
Güter- und Seilwege, Agrarbehörden, Aufsichtsrecht, civil rights, Rechtsstaatsprinzip, VfGH / Präjudizialität
I.Die Wortfolge "nach Maßgabe des Abs7" in §15 Abs1 lite sowie §15 Abs7 des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetz — K-GSLG, LGBl für Kärnten Nr 4/1998, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
III.Der Landeshauptmann von Kärnten ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für Kärnten verpflichtet.
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