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E5004/2018•Verfassungsgerichtshof E5004/2018
E5004/2018Verfassungsgericht18.06.2019
Meinungsäußerungsfreiheit, Anstandsverletzung, Sicherheitspolizei, Strafe (Verwaltungsstrafrecht)
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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