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G156/2019 (G156/2019-8)•Verfassungsgerichtshof G156/2019 (G156/2019-8)
G156/2019 (G156/2019-8)Verfassungsgericht04.12.2019
Umgründungssteuer, Grunderwerbsteuer, Bewertung Grundvermögen, Einheitsbewertung, Verwaltungsökonomie
I.§22 Abs5 des Bundesgesetzes, mit dem abgabenrechtliche Maßnahmen bei der Umgründung von Unternehmen getroffen werden (Umgründungssteuergesetz – UmgrStG), BGBl Nr 699/1991, in der Fassung BGBl I Nr 71/2003 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
III.Die Bundeskanzlerin ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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