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V21/2021 (V21/2021-7)•Verfassungsgerichtshof V21/2021 (V21/2021-7)
V21/2021 (V21/2021-7)Verfassungsgericht08.06.2021
COVID (Corona), Determinierungsgebot, Legalitätsprinzip, VfGH / Gerichtsantrag, Verordnung
I.1. §6 Abs2 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID19 ergriffen wurden, BGBl II Nr 197/2020, idF BGBl II Nr 287/2020 war gesetzwidrig.
2. Die als gesetzwidrig festgestellte Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
II.Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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