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G228/2021 (G228/2021-8)•Verfassungsgerichtshof G228/2021 (G228/2021-8)
G228/2021 (G228/2021-8)Verfassungsgericht16.03.2022
Einkommensteuer, Betriebsrat, Ausgaben nichtabzugsfähige, Wirtschaftslenkung, VfGH / Fristsetzung, Rechtspolitik
I.§20 Abs1 Z8 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988), BGBl Nr 400/1988, idF BGBl I Nr 13/2014 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 in Kraft.
III.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
IV.Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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