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V531/2020•Verfassungsgerichtshof V531/2020
V531/2020Verfassungsgericht17.03.2022
Fußgängerzone, Anhörungsrecht, berufliche Vertretungen, Interessen geschützte, Ermittlungsverfahren, Verordnungserlassung, Straßenpolizei, VfGH / Gerichtsantrag
I.Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ischgl vom 15. November 2016 betreffend die Einrichtung einer Fußgängerzone war vom 22. November 2018 bis zum 28. April 2019 gesetzwidrig.
II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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