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G173/2022 (G173/2022-14)•Verfassungsgerichtshof G173/2022 (G173/2022-14)
G173/2022 (G173/2022-14)Verfassungsgericht05.10.2022
Rechtsanwälte, Vertragsbedienstete, Unvereinbarkeit, Weisung, Dienstverhältnis, Oberste Organe der Vollziehung, VfGH / Verwerfungsumfang, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Gerichtsantrag, Dienstrecht, Vertreter, VfGH / Präjudizialität
I.1. Die Wortfolge "durch ernannte berufsmäßige Organe" in §20 lita Rechtsanwaltsordnung (RAO), RGBl Nr 96/1868, idF BGBl I Nr 19/2020 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2023 in Kraft.
3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
4. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II.Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
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