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V97/2021 (V97/2021-16)•Verfassungsgerichtshof V97/2021 (V97/2021-16)
V97/2021 (V97/2021-16)Verfassungsgericht28.02.2023
Flächenwidmungsplan, Verordnungserlassung, Bebauungsvorschriften, Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen, VfGH / Gerichtsantrag, Raumordnung, Baurecht
I.Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Schörfling am Attersee Teil A: Flächenwidmungsteil Nr 5, beschlossen vom Gemeinderat am 24. April 2018, kundgemacht an der Amtstafel vom 10. bis 28. August 2018, soweit er sich auf die Grundstücke Nr 989/1, 989/2, 987/1, 988/1 und .196/1, KG Kammer, bezieht, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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