Verfassungsgerichtshof A20/2023

A20/2023Verfassungsgericht10.06.2024

Regest

VfGH / Klagen, Straßenpolizei, Geldstrafe, Verwaltungsstrafrecht, Vertreter, Kostentragung, Halte(Park-)verbot, VfGH / Kosten, Schadenersatz, Amtshaftung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A20/2023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:A20.2023

Spruch

I.Die Stadt Innsbruck ist schuldig, dem Kläger zuhanden seiner Rechtsvertreterin den Betrag von € 254,40 samt 4 % Zinsen seit 28. März 2023 sowie die Eingabengebühr im Ausmaß von € 50,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II.Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen.

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