Verfassungsgerichtshof E2002/2023

E2002/2023Verfassungsgericht10.06.2024

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung, Rechtsschutz, VfGH / Fristen, VfGH / Abtretung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2002/2023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E2002.2023

Spruch

I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung des (im Spruchpunkt II. genannten) Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.

II.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Antrages auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird als verspätet zurückgewiesen.

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