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V23/2024 (V23/2024-7)•Verfassungsgerichtshof V23/2024 (V23/2024-7)
V23/2024 (V23/2024-7)Verfassungsgericht10.06.2024
Raumordnung, Bebauungsplan, Grundlagenforschung, Ermittlungsverfahren, Verordnungserlassung, Flächenwidmungsplan, Raumplanung örtliche
I.Der Bebauungsplan "B13 Gewerbegebiet Steinbrücken" der Gemeinde Tösens, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Tösens am 17. Juni 2020, kundgemacht an der Amtstafel der Gemeinde Tösens vom 25. Juni 2020 bis zum 9. Juli 2020, wird, soweit er sich auf das Grundstück Nr 1522, KG Tösens, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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