Verfassungsgerichtshof E3551/2023 ua

E3551/2023 uaVerfassungsgericht11.06.2024

Regest

Asylrecht / Vulnerabilität, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Kinder

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3551/2023 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E3551.2023

Spruch

I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertretung die mit € 2.622, ─ bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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