Verfassungsgerichtshof E3792/2023

E3792/2023Verfassungsgericht26.06.2024

Regest

Versammlungsrecht, Veranstaltungswesen, Strafe (Verwaltungsstrafrecht), Meinungsäußerungsfreiheit, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Klima

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3792/2023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E3792.2023

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit insgesamt € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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