Verfassungsgerichtshof E4021/2023 ua

E4021/2023 uaVerfassungsgericht26.06.2024

Regest

Fremdenrecht, Passwesen, Entscheidungsbegründung, Verhältnismäßigkeit, Bundesverwaltungsgericht, Recht auf Freizügigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E4021/2023 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E4021.2023

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 des Bundesverfassungsgesetzes zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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