Verfassungsgerichtshof E692/2024

E692/2024Verfassungsgericht26.06.2024

Regest

VfGH / Akteneinsicht, Verordnungserlassung, Interessen geschützte, Fußgängerzone, Verkehrsbeschränkungen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E692/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E692.2024

Spruch

Die Einsicht in die im Verfahren zu E692/2024 abgegebene Stellungnahme des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz vom 26. April 2024 sowie in die vorgelegten Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz, mit der für Teile der Bregenzer Innenstadt eine Fußgängerzone verordnet wurde, wird mit Ausnahme der in diesen Akten einliegenden EMails von natürlichen Personen, die nicht an die verordnungserlassende Behörde, sondern an Interessenvertretungen gerichtet sind, gewährt.

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