Verfassungsgerichtshof E615/2024

E615/2024Verfassungsgericht16.09.2024

Regest

Sicherheitspolizei, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Landesverwaltungsgericht, Polizei, Entscheidungsbegründung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E615/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E615.2024

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Beschluss im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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