Verfassungsgerichtshof E2793/2024

E2793/2024Verfassungsgericht16.09.2024

Regest

Staatsbürgerschaftsrecht, Entscheidungsbegründung, Landesverwaltungsgericht, Kinder

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2793/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E2793.2024

Spruch

I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Salzburg ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– verzeichneten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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