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E2793/2024•Verfassungsgerichtshof E2793/2024
E2793/2024Verfassungsgericht16.09.2024
Staatsbürgerschaftsrecht, Entscheidungsbegründung, Landesverwaltungsgericht, Kinder
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Salzburg ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– verzeichneten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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