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V8/2024 (V8/2024-8)•Verfassungsgerichtshof V8/2024 (V8/2024-8)
V8/2024 (V8/2024-8)Verfassungsgericht16.09.2024
Bebauungsplan, Bebauungsvorschriften, Baurecht, Raumordnung, Übergangsbestimmung, VfGH / Gerichtsantrag
I.Der Bebauungsplan "IGB1d IGLS, Bereich Patscher Straße, Gletscherblick", beschlossen vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck am 24. Februar 2000, kundgemacht an der Amtstafel vom 3. bis zum 17. April 2000, wird, soweit er sich auf die Grundstücke Nr 680/2 und 680/8, beide KG Igls, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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