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V44/2024 (V44/2024-7)•Verfassungsgerichtshof V44/2024 (V44/2024-7)
V44/2024 (V44/2024-7)Verfassungsgericht16.09.2024
COVID (Corona), Förderungen, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Gerichtsantrag, Zuschüsse
I.Die Wortfolge "Auf die Gewährung eines FKZ800.000 besteht kein Rechtsanspruch." in Punkt 7.6 des Anhanges zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), BGBl II Nr 497/2020, in der Fassung BGBl II Nr 253/2021 wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Der Bundesminister für Finanzen ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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