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V49/2024 (V49/2024-8)•Verfassungsgerichtshof V49/2024 (V49/2024-8)
V49/2024 (V49/2024-8)Verfassungsgericht17.09.2024
Flächenwidmungsplan, Verordnungserlassung, Bebauungsvorschriften, Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen, VfGH / Gerichtsantrag, Raumordnung, Baurecht
I.Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Schörfling am Attersee Teil A: Flächenwidmungsteil Nr 5, beschlossen vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schörfling am Attersee am 24. April 2018, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. Juni 2018 und kundgemacht an der Amtstafel vom 10. bis 28. August 2018, wird, soweit er sich auf das Grundstück Nr 199/2, KG Kammer, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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