Verfassungsgerichtshof E4003/2023

E4003/2023Verfassungsgericht03.10.2024

Regest

Privat- und Familienleben, Rechtspolitik, Meinungsäußerungsfreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit, Verwaltungsstrafrecht, Geldstrafe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E4003/2023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E4003.2023

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

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