Verfassungsgerichtshof E3603/2024 ua

E3603/2024 uaVerfassungsgericht25.11.2024

Regest

Aufenthaltsrecht, Fremdenrecht, Privat- und Familienleben, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Grundlagenforschung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3603/2024 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E3603.2024

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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