Verfassungsgerichtshof E1379/2024

E1379/2024Verfassungsgericht02.12.2024

Regest

Auskunftsrecht, Auskunftspflicht, Bundesminister, Nationalrat, Datenschutz, Entscheidungsbegründung, Parlament, Mandatare, Organ Organwalter

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1379/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E1379.2024

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz gemäß Art2 StGG und Art7 BVG verletzt worden.

II.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

III.Der Bund (Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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