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G110/2024 (G110/2024-10)•Verfassungsgerichtshof G110/2024 (G110/2024-10)
G110/2024 (G110/2024-10)Verfassungsgericht11.12.2024
Religionsfreiheit, Veranstaltungswesen, Kunst und Kultur, Verhältnismäßigkeit, Erwerbsausübungsfreiheit, Verhältnis Ausnahmeregelung - Regel, Kunstfreiheit, VfGH / Fristsetzung
I.Die Wortfolge "Karfreitag und am" in §8 Abs3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2010 über die Regelung des Veranstaltungswesens (Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 – K-VAG 2010), LGBl Nr 27/2011, idF LGBl Nr 110/2012 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 in Kraft.
III.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
IV.Der Landeshauptmann von Kärnten ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für Kärnten verpflichtet.
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