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V47/2024 (V47/2024-16)•Verfassungsgerichtshof V47/2024 (V47/2024-16)
V47/2024 (V47/2024-16)Verfassungsgericht11.12.2024
Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Bauverbot, Baubewilligung, Baurecht, Raumordnung, Verordnungserlassung, Eigentumsbeschränkung, VfGH / Gerichtsantrag, Entscheidungspflicht
I.§2 iVm Deckplan 1 (Bebauungsplanzonierungsplan) des 4.06 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr 10/2022, wird, soweit damit für das Grundstück Nr 1172/1, EZ2050, KG 63104 Lend, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Steiermark verpflichtet.
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