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E942/2024•Verfassungsgerichtshof E942/2024
E942/2024Verfassungsgericht27.02.2025
Magistrat, Verfahrensdauer überlange, Entscheidung in angemessener Zeit, Auskunftsrecht, Auskunftspflicht, fair trial
I.1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist nach Art6 Abs1 EMRK verletzt worden.
2. Insoweit wird der Antrag, das angefochtene Erkenntnis aufzuheben, abgewiesen.
II.1. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
2. Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
III.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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