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E2539/2025•Verfassungsgerichtshof E2539/2025
E2539/2025Verfassungsgericht17.12.2025
Bankenaufsicht, Wertpapierrecht, Bankwesen, Aufsichtsrecht, Eigentumseingriff, Kosten, Kostentragung, Geldwesen, Entscheidungsbegründung, Rechtsstaatsprinzip, Auslegung eines Gesetzes, Verhältnismäßigkeit, Grundlagenforschung
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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