Verfassungsgerichtshof E2539/2025

E2539/2025Verfassungsgericht17.12.2025

Regest

Bankenaufsicht, Wertpapierrecht, Bankwesen, Aufsichtsrecht, Eigentumseingriff, Kosten, Kostentragung, Geldwesen, Entscheidungsbegründung, Rechtsstaatsprinzip, Auslegung eines Gesetzes, Verhältnismäßigkeit, Grundlagenforschung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2539/2025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2025:E2539.2025

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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