Verfassungsgerichtshof E1297/2025

E1297/2025Verfassungsgericht18.12.2025

Regest

Personenstandswesen, Privat- und Familienleben, Auslegung eines Gesetzes, Auslegung verfassungskonforme, Bindung (der Verwaltungsgerichte an VwGH), geschlechtsspezifische Differenzierungen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1297/2025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2025:E1297.2025

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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